Ausbildung und Corona - Was ändert sich?

  Wissenswertes

Ausbildung und Corona Was ändert sich
In vielen Unternehmen in ganz Deutschland ist die Corona Krise hart eingeschlagen. Das ging selbstverständlich auch nicht an den Auszubildenden vorbei. Einige Betriebe mussten Ihre Azubis auf Kurzarbeit stellen, andere mussten dauerhaft schließen. Deswegen hier ein kurzes Round-Up über die wichtigsten Fragen. 

Wie gehen wir mit Corona bei Glinicke um?

Wir als Unternehmen müssen, genau wie andere, diese Situation bestehen. Dafür hat Glinicke einen eigenen „Corona-Stab“ ins Leben gerufen. Hier wird sichergestellt, dass die Fachgerechte Aufklärung der Angestellten gesichert ist und keiner im Dunkeln tappen muss. In unseren Häusern herrschen die Hygienemaßnahmen. Akribisch wird darauf geachtet das sowohl Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und wenn möglich den Sicherheitsabstand einhalten. Ebenfalls befinden sich in jedem unserer Häuser Desinfektionsanlagen, zum Desinfizieren der Hände, als auch ein hauseigener Desinfektionsplan. Türklinken werden bei uns z.B. alle drei Stunden desinfiziert. Pausenräume sind auch auf den einzuhaltenden Mindestabstand ausgerichtet. 
Glinicke bietet für seine Mitarbeiter*innen ebenfalls die Möglichkeit an im Home-Office oder in anderen Abteilungen zu arbeiten und erließ auch neue Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, sowohl von Mitarbeiter zu Kunde, als auch zwischen den Mitarbeiter*innen. Dank des kompetenten Krisenmanagements unserer Firma mussten wir keinen einzigen Auszubildenden in die Kurzarbeit schicken und können jetzt schon neue Ausbildungsplätze für das Jahr 2021 schaffen. 

Jetzt aber genug von uns und los gehts mit den allgemeinen Fakten:
 

Was ist mit der Maskenpflicht?
Beim Thema Maskenpflicht sind die Regelungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Nach der Empfehlung des Robert Koch Institutes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Betrieben mit Kundenkontakt, also im Verkauf o.ä. gilt eine Pflicht für das Tragen eines Mundschutzes sobald man mit Kunden in Kontakt tritt. In Büros gibt es ebenfalls die Variante, Tische freizulassen oder die Arbeitnehmer*innen mit Spuckschutzwänden aus Plexiglas abzutrennen.

Kurzarbeit für Azubis?
Die Regel hierbei ist: Azubis dürfen normalerweise nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Die Ausbildung muss nämlich auf jeden Fall weiter ermöglicht werden, sei es mit einem umgestellten Ausbildungsplan oder durch die Versetzung in eine andere Abteilung. Da die Corona-Pandemie jedoch eine Ausnahmesituation ist, ist es möglich Azubis auf Kurzarbeit zu stellen, aber NUR wenn es die letztmögliche Option für den jeweiligen Betrieb ist. Solltest du aber doch Kurzarbeit erhalten, kannst du dich darauf verlassen, dass du mindestens sechs Wochen dein volles Gehalt erhältst. Nach diesen sechs Wochen hast du Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrag wir dann von der Agentur für Arbeit ermittelt. 

Was passiert wenn ich in Quarantäne muss und wann muss ich in Quarantäne?
Wenn der Fall eintritt, dass du selbst oder ein Kollege in deinem Arbeitsumfeld erkrankt, greifen unterschiedliche Maßnahmen. Einheitliche Regelungen gibt es aber nicht. Wenn einer deiner Kollegen erkrankt ist, kommt es darauf an wie intensiv der Kontakt zur betreffenden Person war. Hierzu gibt es seitens des Gesundheitsamtes unterschiedliche Einteilungen. Diese entscheiden auch, ob du dich in Quarantäne begeben musst oder nicht. Diese Entscheidung fällt weder deinem Arbeitgeber noch dir zu. Achtung: Home Office kann eine Präventionsmaßnahme sein, ist aber keine Quarantäne! Falls du dich in Quarantäne begeben musst erhältst du aber nach wie vor dein volles Gehalt. 

Was passiert wenn mein Betrieb insolvent geht?
Hier musst du dir erstmal keine Sorgen machen. Dein Ausbildungsvertrag bleibt vorerst bestehen. Falls der Betrieb doch für eine längere Zeit geschlossen bleibt, kann es für dich Veränderungen geben, da der Betrieb nach einer bestimmten Zeit seine Ausbildungseignung verliert. Der Betrieb sollte in diesem Fall schon im Voraus, gemeinsam mit der zuständigen Agentur für Arbeit, einen neuen Ausbildungsplatz für dich organisiert haben. Also einmal aufatmen. 

Wann darf / muss ich zuhause bleiben?
Die Frage, wann man zuhause bleiben darf und wann man zuhause bleiben muss, kam öfter auf. Da die Corona-Pandemie eine neue Hürde für alle Parteien ist, kommt es auch hier zu einigen Änderungen und auch Neuerungen. Es ist nämlich möglich, dass du auch als Auszubildender im Home Office arbeiten kannst, solange es dein Beruf ermöglicht. Dies war vorher noch nicht möglich. 
Falls du dir Sorgen machst, dass du falls eine Erkrankung vorliegt, gekündigt wirst, kann ich dich beruhigen, denn deinem Arbeitgeber ist es nicht möglich dich wegen bevorstehender Quarantäne zu entlassen. Ebenfalls darf der Betrieb dich nicht „beurlauben“. Zwangsurlaub ist auch in Zeiten von Corona nicht erlaubt. 
Falls du Angst haben solltest, dich an der Arbeit oder auf deinem Anfahrtsweg anzustecken und lieber zuhause bleiben möchtest ist dies eine Sache des Betriebes. Er muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und ein Gefährdungsrisiko ermitteln. Sollte diese konkret werden, darfst du zuhause bleiben. Sollte der Betrieb entscheiden, dass für dich kein Gefährdungsrisiko besteht, musst du zur Arbeit. Also hier am besten sofort mit deiner Ausbilder*in sprechen.